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Fachkräfteeinwanderungsgestz in Deutschland ab 2020
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Für Fachkräfte ist die Anerkennung zwingend erforderlich, um in ihrem Beruf arbeiten zu dürfen.
Für Fachkräfte mit Arbeitsvertrag und Anerkennung entfällt die Vorrangprüfung. Damit muss nicht mehr vor jeder Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat festgestellt werden, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber aus Deutschland, EU/EWR/Schweiz oder einem Drittstaat mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang zur Verfügung steht.
Die Begrenzung auf die sogenannten Engpassberufe entfällt.
Auch Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung können für eine befristete Zeit zur Jobsuche einreisen. Voraussetzung sind Deutschkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland.
Die Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland werden verbessert. Anerkennungsverfahren können im Rahmen von Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit (BA) vollständig im Inland durchgeführt werden
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Wenn es Ihr Wunsch ist, zukünftig in Deutschland Leben und Arbeiten zu wollen, können wir SIE als VTMS-Dienstleister unterstützen. Durch unsere Kooperationen in Russland und Deutschland können wir Sie kompetent zukünftig zum Start in Deutschland begleiten.
Schicken Sie uns einfach ihre Unterlagen (siehe Aufzählung) per Mail und wir stellen ihnen einen Individuelle Berufsplanung auf. Bis dahin ist für Sie der Service kostenlos.
Folgende Unterlagen benötigen wir für die Individuelle Berufsplanung von ihnen:
Schulzeugnisse
Berufsschulzeugnisse
Zertifikate
Arbeitszeugnisse
Lebenslauf
Passkopie